Europäische Freihandelszone \(EFTA\)

Europäische Freihandelszone \(EFTA\)
Europäische Freihandelszone (EFTA)
 
Der von den Unterzeichnern der Römischen Verträge angestrebten europäischen Integration stand Großbritannien ablehnend gegenüber. Noch waren die britischen Wirtschaftsinteressen stärker mit dem Commonwealth verbunden als mit den Ländern des Kontinents. Großbritannien strebte eine Liberalisierung des zwischenstaatlichen Handels an, eine große europäische Freihandelszone ohne die Errichtung supranationaler Institutionen. Jedes Mitgliedsland sollte die Freiheit behalten, in seiner Handelspolitik Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen.
 
Da Verhandlungen mit den sechs EWG-Staaten erfolglos blieben, kam es unter Führung Großbritanniens zur Gründung einer Freihandelszone (European Free Trade Association / EFTA), der am 4. Januar 1960 in Stockholm außer Großbritannien Dänemark, Norwegen, Schweden, Österreich, Portugal und die Schweiz beitraten. Finnland schloss sich 1961 an, gab aber seine bereits bestehenden Verbindungen zum osteuropäischen RGW nicht auf. Island trat der EFTA im März 1970 bei.
 
Das Stockholmer Abkommen sah den Abbau aller Zölle und Mengenbeschränkungen im Handelsverkehr untereinander bis zum 1. Januar 1970 vor. Dieses Ziel wurde bis Ende 1969 mit der völligen Abschaffung der Zölle auf Industrieerzeugnisse erreicht. Agrarprodukte blieben davon allerdings ausgeschlossen. Als politische Organisation der europäischen Integration hat die EFTA im Vergleich mit der EWG keine Rolle gespielt.
 
Bereits 1961 stellte Großbritannien unter dem Eindruck der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung im eigenen Land und in den EWG-Staaten den Antrag, in die Europäische Gemeinschaft aufgenommen zu werden, der jedoch 1963 am Veto Frankreichs scheiterte; daraufhin wurde in der EFTA der Prozess des Abbaus der Zölle auf Industrieimporte beschleunigt, da ja auch die EWG in ihrem Bereich ähnliche Pläne verfolgte. Erst 1969 konnten neue Beitrittsverhandlungen in Gang gesetzt werden, die nun zur Aufnahme Großbritanniens sowie Dänemarks und Irlands in die EG zum 1. Januar 1973 führten. In Norwegen lehnten die Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung einen EG-Beitritt ab.
 
Die in der EFTA verbliebenen Länder hielten die Freihandelszone aufrecht. Bereits 1972 schloss die EG mit Island, Portugal, Schweden, Finnland, Österreich und der Schweiz Handelsabkommen, die eine große Freihandelszone im gesamten westeuropäischen Raum zum Ziel hatten. Nachdem 1986 Portugal sowie 1995 Finnland, Österreich und Schweden der EG beitraten und damit aus der EFTA ausschieden, gehören der Freihandelszone nurmehr Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an.

Universal-Lexikon. 2012.

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